Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abgabenordnung). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Recherche, Analyse und Systematisierung existierender und neu entstehender Maßnahmen der Demokratieverteidigung und -förde- rung. Dies betrifft vorrangig Maß- nahmen auf nationalstaatlicher Ebene, kann aber auch Maßnahmen im Bereich der internationalen Kooperation umfassen. Entwicklung von Methodologien zur Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Anwendung dieser Methodologien, um besonders wirksame Maßnahmen zu identifizieren ("Empfehlungen"). Dokumentation und Kommunikation der erarbeiteten Systematisierungen, Methodologien und Empfehlungen zur Verwendung durch die Allgemeinheit, insbesondere durch Spender*innen und Stifter*innen, durch die Fachwissenschaft und die Medien sowie durch private und öffentliche Entscheidungsträger*innen auf dem Gebiet der Demokratieverteidigung und-förderung. Vergabe von Stipendien an Wissenschaftler und Forschende auf Basis von Förderrichtlinien. Die Gesellschaft forscht unter Einbeziehung des globalen theoretischen und praktischen Wissens und stellt ihre Arbeitsergebnisse international der Öffentlichkeit zur Verfügung (Internetauftritt, Veröffentlichung von Dokumenten z.B. Whitepaper, Webinare etc.
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