A. Sie kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, sich an Immobilienprojekten beteiligen und Immobilien bzw. Immobilienprojekte betreuen und steuern, b. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. c. Sie kann Bauträgergeschäfte betreiben und ist Immobilienmaklerin nach § 34 GwO. d. Sie kann Projekte in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeiner Umweltschutz betreiben, entwickeln und leiten, e. Sie kann für die Mitglieder gemeinsam Waren und Dienstleistungen, auf der Grundlage der Entfaltung eines gemeinsamen Geschäftsbetriebs und der Förderung daraus, analog einer Einkaufs- und Liefergenossenschaft einkaufen, f. Sie führt über ihre Mitglieder Unternehmensberatungen durch und erbringt Dienstleistungen für Mitglieder und für kooperierenden Gesellschaften, g. Sie kann Beteiligungen erwerben, diese verwalten und verkaufen, h. sie erforscht und bewahrt das internationale, insbesondere europäische Kulturgut, besonders auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), der Literatur (Bücher) und Musik.
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