Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, insbesondere der steuerbegünstigten Einrichtungen der Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH, bei ihren originären Aufgaben, insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, der Berufsbildung, des Wohlfahrtwesens sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung, ebenso durch die Förderung der christlichen Religion katholischen Bekenntnisses. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit den zum Unternehmensverbund um die Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH gehörenden Gesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen und in der Anlage zu diesem Gesellschaftsvertrag aufgeführt sind. Die Leistungen umfassen Lieferungen und Leistungen, wie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des kaufmännischen, technischen und infrastrukturellen Facility Managements einschließ- lich der EDV-technischen Umsetzung nebst allen damit zusammenhängenden Dienst- und Nebenleistungen, wie z. B. Gebäudemanagement, Haustechnik, Logistik und Transportdienste. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen, insbesondere auch andere vergleichbare Dienstleistungen erbringen. Sie ist berechtigt, andere Gesellschaften oder Einrichtungen zu gründen, zu verwalten, zu übernehmen oder sich an ihnen beteiligen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Darüber hinaus kann der Zweck der Gesellschaft durch die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften verwirklicht werden, insbesondere für die steuerbegünstigten Einrichtungen der Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Gesellschaft zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tä- tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismä- ßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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