1. Die gemeinnützige Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, durch Förderung der medizinischen Erforschung und Therapie von Erkrankungen. 2. Alten- und Jugendhilfe, Jugendpflege und Jugendfürsorge, u.a. die Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen, von Waisenkindern, Kindergärten, Schulen und der christlichen Jugendarbeit. 3. Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und hilfsbedürftiger Personen, insbesondere die gemeinnützige Förderung behinderter Kinder. 4. Die Förderung von Angeboten der kulturellen Bildung, wissenschaftlichen Arbeit und sozialer bzw. christlicher Aktivitäten. 5. Unterstützung gemeinnütziger Zwecke bürgerlichen Engagements. 6. Diese Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch - die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, bevorzugt im Rhein-Main Gebiet, die diese Mittel für die vorgenannten Satzungszwecke zu verwenden haben. - Geld- und Sachzuwendungen für Forschungsaufträge, Vergabe von Forschungsaufträgen und die Unterstützung von Therapiemaßnahmen.
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