Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der wirtschaftsberatenden, gutachtlichen und treuhänderischen Tätigkeit, schwerpunktmäßig jedoch die betriebswirtschaftliche Beratung, die Existenzgründungs- und Nachfolgeberatung, sowie die Gestaltungsberatung und allgemeine Unternehmensberatung. Das Halten und die Verwaltung der Komplementärbeteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der PROCON Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Magstadt sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an diese Gesellschaft sowie deren Unterstützung bei der Personalsuche einschließlich der Durchführung von Schulungsund Fortbildungsmaßnahmen, wobei sich deren Tätigkeit ebenfalls auf sämtliche übrige Tätigkeiten auf dem Gebiet der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sowie vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG erstreckt. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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