Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. - Die Förderung und der Betrieb land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die gemeinschaftliche Benutzung der land-, tierzucht- und forstwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen und Betriebsgegenständen. - Die Förderung und Umsetzung von Nachhaltigkeit und ökologischen Wirtschaften in allen Bereichen, - Die Sachwertinvestitionen in generationenübergreifende Projekte und in die Forschung. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen.
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