Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff. AO). Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung und Verständigung, die Förderung von Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) den Betrieb eines integrativen Stadtteiltreffpunktes in Essen-Bochold (soziale Stadt) als Möglichkeit, Menschen in diesem Stadtteil zu ermöglichen und zu ermutigen, sich gegenseitig zu treffen, kennenzulernen, zu unterstützen, Nachbarschaftshilfe zu betreiben und Kontakte untereinander zu entwickeln und zu pflegen, b) die gleichzeitige begleitete Einbeziehung von Menschen mit Demenz in den aktiven Betrieb des Stadtteiltreffpunktes. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen gemeinnützigen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes in beliebiger Rechtsform zu beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu errichten. Sie kann andere wegen Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit steuerbegünstigte Organisationen ideell, materiell und finanziell unterstützen.
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