Vorbereitung und Durchführung von Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar der Verbesserung der städtebaulichen oder strukturellen Entwicklung der Kreisstadt Eschwege dienen. 2. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. 3. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt, im Gebiet der Kreisstadt Eschwege a) Grundstücke aller Art zu erwerben, zu veräußern, zu erschließen, baureif zu machen, zu vermitteln, zu vermieten oder zu verpachten sowie grundstücksgleiche Rechte zu erwerben, zu begründen, zu veräußern und aufzuheben, b) Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zu planen, vorzubereiten und durchzuführen. 4. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. 5. Die Gesellschaft ist berechtigt, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein.
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