Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen, Behörden und sonstige Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts. Dazu gehören neben einer strategischen und operativen Beratung auch die Erstellung, Implementierung, Umsetzung, Steuerung und Überprüfung entsprechender Präventions- und Reaktionskonzepte für ein integriertes und ganzheitliches Risiko- und Krisenmanagement. Mitumfasst sind Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht gemäß § 34 a GewO unterliegen, nicht aber solche, die einer Genehmigung nach dem Rechtsberatungsgesetz bedürfen.
Krisenmanagement, Sicherheitsmanagement, Personenschutz, Krisenprävention, Intelligence, Reisesicherheit, Informationsschutz, IT-Sicherheit, Spionageabwehr, Wirtschaftskriminalität, Strategieberatung
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