Ausbildung von Lehrgangsteilnehmern zu pharmazeutisch-technischen Assistenten nach Maßgabe des Gesetzes über den Beruf des Pharmazeutisch-technischen Assistenten vom 18. März 1968 (BGBI.I S.228) und der dazu ergangenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 12. August 1969 (BGBI. I. S 1200) in der jeweils geltenden Fassung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Unterhaltung einer pharmazeutisch-technischen Lehranstalt.
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