Förderung des Sports und der Körperertüchtigung, insbesondere des Breiten- und Wettkampfsports in der Sportart Golf sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zur Förderung des Sports werden auch Aus,- Fort- und Weiterbildungen im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO durchgeführt. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch die Überlassung des Golfplatzes der Golfanlage GolfCity Köln-Pulheim an Sportler, die Pflege der Sportstätten, das Anbieten von Golfunterricht, die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, die Durchführung sportlicher Veranstaltungen, die Unterstützung und Pflege nationaler und internationaler Begegnungen im Sport, insbesondere mit Sportlern, die sportliche Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche, die Teilnahme an Wettkämpfen sowie sonstige mit dem Zweck des Unternehmens im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
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