Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechltich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO und § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere, a) betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschafticher Unternehmen, b) betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen sozialer Einrichtungen und Dienste c) Unternehmens- und Wirtschaftsberatung wirtschaftlicher und sozialer Einrichtungen und Dienste, d) gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzugen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO). Die Gesellschaft hat die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters in der Kommanditgesellschaft unter der Firma ADJUVARIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart inne.
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