Förderung - der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), - der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs.2 Nr.7 AO), - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) Dabei verfolgt die gGmbH ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige - Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der oben genannten gemeinnützigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Den konsequenten Einsatz auf dem Gebiet der Wissenschaft und Bildung, um Impulse zu setzen für eine sinnorientierte Wirtschaft, in der ökologische und soziale Aspekte Beachtung finden. - Die Förderung von Forschungsvorhaben und -tätigkeiten, zu Grundlagen eines nachhaltigen Wirtschaftens. Die Förderung erfolgt in Form von Zuwendungen an gemeinnützige Forschungseinrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie kann auch durch eine eigene Forschungstätigkeit oder die Vergabe von Stipendien erfolgen mit dem Ziel, nachprüfbare neue Erkenntnisse zu gewinnen. Soweit Stipendien ausgeschrieben werden, so werden die Ausschreibung sowie die Richtlinien zur Vergabe jeweils öffentlich gemacht. Publikation und die Vermittlung der hieraus gewonnenen Erkenntnisse. Dies geschieht insbesondere über eine zeitnahe, frei zugängliche Veröffentlichung von Ergebnissen im Internet, Infobroschüren sowie über Vorträge und Informationsveranstaltungen, um die Ergebnisse in den gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. - Durchführung und Förderung frei zugänglicher elektronischer Veröffentlichungen, sonstiger Publikationen, Durchführung von Seminaren und anderen Veranstaltungen, die geeignet sind, das Verständnis in der Gesellschaft für die Notwendigkeit nachhaltigen Wirtschaftens und die Grundlagen eines solchen weiter auszubilden. - Die Informations- und Bildungsveranstaltungen der Gesellschaft sollen die Frage individueller Verantwortung für gesellschaftliche Prozesse thematisieren und einen Beitrag leisten, bürgerschaftliches Engagement auf gemeinnützigem Felde zu stärken.
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