Schaffung, Förderung und Verbesserung von Gegebenheiten, um bestmöglich das Entstehen und die Entwicklung von Sinn-orientierten, sich selbst gehörenden Unternehmen in Deutschland aber auch weltweit zu ermöglichen. Diese Unternehmen bilden eine Sinn-orientierte Wirtschaft, die höhere Anforderungen an Nachhaltigkeit und soziale Belange erfüllt. In dieser wirtschaftlichen Gemeinschaft kann sich ein größeres Vertrauen zwischen Kunden und Unternehmen einstellen, Mitarbeiter können sich freier entwickeln und durch Einschränkungen der Kapitalanhäufung in wenigen, privaten Händen können diese Unternehmen auf eine harmonische Gesellschaft mit weniger Spaltung und Ungleichheit hinwirken. a) Ein Sinn-orientiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, für welches die Erfüllung eines Unternehmenszweckes und nicht die Gewinnmaximierung im Zentrum des wirtschaftlichen Handelns steht. Dieser Unternehmenszweck soll auf die Lösung eines wirtschaftlichen oder sozialen Problems ausgerichtet sein oder anderweitig der Befriedigung von Bedürfnissen von Menschen oder anderen Unternehmen oder Gesellschaften dienen. Ein Sinn-orientiertes Unternehmen handelt nach Möglichkeiten im Sinne all seiner Teilhaber. Dies Umfasst neben den Kapitalgebern insbesondere auch Mitarbeiter, Kunden, andere Sinn-orientierte Unternehmen, mit denen das Unternehmen kooperiert, das soziale Umfeld, die Umwelt. Die sinnvolle Auslegung dieser Kriterien ist eine der Hauptaufgaben des Vorstandes der Genossenschaft, die dieser in alleiniger, eigener Verantwortung zu erfüllen hat. b) Ein sich selbst gehörendes Unternehmen ist ein Unternehmen, welches sich auf rechtlich verbindliche Art und Weise zur Einhaltung zweier Prinzipien verpflichtet: 1) Das Unternehmen wird nicht fremdbestimmt, die Mehrheit der Stimmrechte liegt immer ausschließlich bei Personen, die das Unternehmen auch operativ führen oder im Unternehmen tätig sind. 2.) Gewinne sind Mittel zum Zweck und kein Selbstzweck, dementsprechend werden Gewinne vorwiegend thesauriert und (abgesehen von angemessenen Kapitalkosten) nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet. Die sinnvolle Auslegung dieser Kriterien ist eine der Hauptaufgaben des Vorstandes der Genossenschaft, die dieser in alleiniger, eigener Verantwortung zu erfüllen hat. (3) Die Entstehung, Entwicklung und Förderung von Sinn-orientierten, sich selbst gehörenden Unternehmen wird zunächst wie folgt umgesetzt. a) Beratung von Unternehmen, die ein Sinn-orientiertes, sich selbst gehörendes Unternehmen werden wollen bei Fragen zu Rechtsform, Gründung, Organisation und Finanzierung; b) Beratung Sinn-orientierter Unternehmen bei der Umsetzung von innovativen und fortschrittlichen Konzepten zur Zusammenarbeit wie zum Beispiel Self-Management; c) die Organisation von Veranstaltungen zum Austausch von Erfahrungen und zur Netzwerkbildung für Sinn-orientierte Unternehmen; d) die Bereitstellung von weiteren Dienstleistungen, beispielsweise in den Bereichen IT und Marketing für Sinn-orientierte Unternehmen; e) die Investition eigener Mittel in geeignete Sinn-orientierte Unternehmen; f) politische Einflussnahme zur Förderung der Interessen von Sinn-orientierten Unternehmen (beispielsweise durch die Einführung einer passenden Rechtsform oder steuerliche Vergünstigungen); g) Förderung einer Sinn-orientierten Wirtschaft und des Konzeptes von sinn-Eigentum durch Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen; h) Beratung Sinn-orientierter Unternehmen bei der Umsetzung von innovativen und fortschrittlichen Konzepten zur Zusammenarbeit wie zum Beispiel Self-Management.
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