Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, von Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Erziehung. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - das Anlegen von Kohlenstoffsenken durch die Erzeugung von Pflanzenkohle in Pyrolyseanlagen, die Erzeugung von Humus und das Einbringen von Pflanzenkohle und Humus in den Erdboden; - die Förderung von Projekten zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Schaffung von Treibhausgassenken, etwa durch Solarenergie-, Wasserkraft-, Biomasseenergie-, Aufforstungs- oder Renaturierungsprojekte; - die Förderung von Forschungsprojekten und Abschlussarbeiten, etwa zu Themen des Klimaschutzes, der nachhaltigen Landwirtschaft und Nahrungsmittelerzeugung sowie der nachhaltigen Entwicklung; - öffentliche Aufklärungsarbeit - beispielsweise durch die Errichtung von Infoständen auf Kunst- und Kulturveranstaltungen - sowie die Ausrichtung von Bildungsveranstaltungen in Bezug auf den Gesellschaftszweck; - die selbstlose Förderung anderer steuerbegünstigter Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet.
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