Betrieb einer Steuerberatungspraxis im Rahmen der gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz, auch im Rahmen des beruflich Zulässigen die gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit; Beratung und Wahrnehmung sonstiger fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, soweit diese berufsüblich sind. Handels- und Bankgeschäfte sowie jegliche gewerbliche Tätigkeit sind ausgeschlossen.
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