Gebäudereinigung, Bauendreinigung (Anlage B, Abschnitt 1 Handwerksordnung), Vertrieb und Installation von Sicherheitstechnik, Aufzugsbefreiung, Hausnotruf, Verkehrsregelung bei Veranstaltung, Eintrittskontrolle( keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gemäß § 34a GewO, Einbau von genormten Baufertigteilen, Bodenleger, Kabelverleger im Hochbau ohne Anschlussarbeiten (Anlage B, Abschnitt 2 Handwerksordnung), Hausmeistertätigkeiten (ohne die Durchführung vollhandwerklicher Tätigkeiten), Bürodienstleistungen, Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel von Bau- und Werkstoffen, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Vermittlung von Handwerkern, Vermietung von Maschinen, Werkzeugen und Baufahrzeugen, Abbrucharbeiten, Anlagenbau, Brandsanierung und Wasserschadensanierung (ausgenommen Gewerbe der Anlage A und B der Handwerksordnung), Projektleitung, Trockenbau.
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