1. Akquisition von Werbung für die Programme des Rundfunks der DDR und deren Weitervermittlung an diesen. Die Werbeakquisition kann im eigenen Namen und für eigene Rechnung oder im fremden Namen und für eigene Rechnung oder im fremden Namen und für fremde Rechnung erfolgen. Das Unternehmen strebt eine Exklusivvereinbarung mit dem Rundfunk der DDR über die Vermarktung von dessen Werbesendezeiten an. Die Exklusivvereinbarung soll sich auch auf die gesamten zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten für Rundfunkwerbung eines öffentlich rechtlichen Hörrundfunks erstrecken, der für das Gebiet der DDR entsteht. 2. Akquisition von Werbung für Hörrundfunkprogramme von sonstigen Sendern - gleichgültig, ob diese öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich auf dem Gebiet der DDR oder anderenorts ihre Sendungen ausstrahlen. Soweit ein Exklusivrecht nach 1. Tätigkeiten nach 2. auszuschließen anstrebt, genießt der Unternehmenszweck nach 1. Vorrang. 3. Produktion von musik- und funkdramatischen Werken für den Rundfunkbereich (Hörrundfunk und Fernsehen) zur Ausstrahlung durch andere oder auch zur eigenverantwortlichen Verbreitung, ebenso die Produktion von Werbespots. 4. Vermarktung und der Handel mit Produktionen nach 3. sowie mit Werken nach 3., zu denen die Verwertungsrechte von dritten Rechtsinhabern erworben worden sind. 5. Nutzung der Möglichkeiten eines dualen Rundfunksystems in der DDR und/oder in ihren einzelnen für Rundfunk möglicherweise eigenverantwortlichen zuständigen Gebietsoder Organisationskörperschaften. 6. Erwerb von Lizenzen oder Genehmigungen oder sonstigen Zulassungen für die eigenunternehmerische und -verantwortliche Ausstrahlung von Rundfunksendungen. Eine Befugnis des Unternehmens zum Erwerb von Rundfunklizenzen oder dergleichenfür Dritte ist ausgeschlossen. 7. Eigenverantwortliche Produktion und Verbreitung von Hörrundfunk- und Fernsehprogrammen im ganzen oder im Zusammenhang wirken mit Dritten. Dabei umfaßt diese Befugnis auch den Betrieb von rundfunk- und fernsehtechnischen Produktions- und Sendeeinrichtungen. Soweit erforderlich, wird in diesem Zusammenhang der Handel mit Film-, Fernseh- und sonstigen allgemeinen Senderechten durchgeführt. Eine Beteiligung an artverwandten Unternehmen ist möglich. Kooperationen mit Unternehmen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung sind anzustreben. Umfaßt ist der entgeltliche Erwerb von Senderechtslizenzen von Dritten. 8. Eigenverantwortlich der Import oder die Beschaffung von technischen Einrichtungen für die Erfordernisse des Rundfunks der DDR. In diesem Zusammenhang ist das Unternehmen befugt, als Gegenleistung Know-how, Patente oder sonstige verwertbare Kenntnisse des Rundfunks der DDR zu betreuen. 9. Gründung von Niederlassungen, Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften, die der Verfolgung des Unternehmenszwecks dienen.
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