Erlangung einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 ZAG, die Planung der Erbringung von Fintech Dienstleistungen sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software und Hardwareprodukten im Anwendungsbereich Mobile Payment; technische Unterstützungsdienstleistungen wie beispielsweise die Verarbeitung und Speicherung von Daten.
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