(1) Gegenstand der Gesellschaft ist (1.1) die Unterhaltung einer Fußball-Lizenzspielerabteilung auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußball-Bund e.V. (\"DFB\") und des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (\"DFL e.V.\") zur Teilnahme an den von DFB, DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (\"DFL GmbH\") und der Union des Associations Européennes de Football (\"UEFA\") organisierten Wettbewerben, insbesondere der Bundesliga, 2. Bundesliga oder 3. Liga, UEFA Champions League, UEFA Europa League und anderen nationalen und internationalen Wettbewerben; (1.2) die Unterhaltung einer Frauenfußballabteilung auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DFB zur Teilnahme an den vom DFB und der UEFA organisierten Wettbewerben, insbesondere der Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga, UEFA Women`s Champions League und anderen nationalen und internationalen Wettbewerben; (1.3) die Aufrechterhaltung und Finanzierung des Amateur-Fußballbetriebs, insbesondere der Juniorenmannschaften U19 bis U15; (1.4)die Ausbildung und Förderung des deutschen Fußballnachwuchses, z.B. durch die Einrichtung und Unterhaltung eines Juniorenfußballleistungszentrums; (1.5)die Betätigung im Medienbereich, insbesondere die Verwaltung und Verwertung der eigenen Medienrechte; (1.6)die Betätigung im Werbebereich, insbesondere die Verwaltung und Verwertung der eigenen Werberechte und die Durchführung von Werbemaßnahmen aller Art inklusive Merchandising; (1.7)die Anmietung und der Betrieb von Stadien, insbesondere Fußball-Stadien, insbesondere auch die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen und Events in Stadien nebst der Vermarktung dieser Veranstaltungen und Events, der Verkauf von Tickets sowie der Verkauf von Speisen und Getränken in Stadien; (1.8)der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Merchandising- und Fanartikel sowie Sportbekleidung; sowie (1.9)die Verwaltung eigenen Vermögens,wenn und soweit hierfür jeweils keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind. Verbandsrechtliche Zulassungen, Genehmigungen, Lizenzen und ähnliche Erlaubnisse sind keine behördlichen Genehmigungen im Sinne des vorstehenden Satzes. (2)Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen aller Art im Inland und im Ausland zu erwerben oder sich daran zu beteiligen und alle Geschäfte und Maßnahmen zu tätigen oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen ausüben zu lassen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen oder förderlich sind. § 11 dieser Satzung bleibt unberührt. (3)Die Gesellschaft bekennt sich zur Nachhaltigkeit und wirkt darauf hin, Nachhaltigkeit in allen ihren Dimensionen- ökologisch, ökonomisch und sozial - durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen und Projekte zu fördern und somit dazu beizutragen, das Bewusstsein für nachhaltiges Denken und Handeln gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern, insbesondere den Fans, Mitarbeitern und Partnern, zu stärken.
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