1. Zweck der Gesellschaft ist die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen für behinderte Menschen, deren sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt, im Sinne von § 68 Nr. 3 c der Abgabendordnung (AO). 2. Mit der Beschäftigung der in Absatz 1 genannten behinderten Menschen fördert und stabilisiert die Gesellschaft deren Fähigkeit insbesondere auf dem Gebiet der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der rechtlichen Beratung und Rechtsvertretung, insbesondere durch die außergerichtliche Vertretung der Mitglieder der Gesellschafter und deren Untergliederungen gegenüber Behörden und sonstigen Dritten sowie bei den Gerichten der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in Angelegenheiten im Zusammenhang mit deren Behinderung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 3. Die Gesellschaft finanziert ihren Geschäftsbetrieb durch einzuwerbende Fördermittel und durch Leistungsentgelte im Rahmen eines rechtlich zulässigen Dienstleistungsbetriebes. Hierfür kann sie eine odere mehrere Niederlassungen unterhalten und alle Maßnahmen ergreifen, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft im Zusammenhang stehen oder in ihrem Interesse liegen.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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