1. Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne von § 234 Kapitalanlagegesetzbuch. Der Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 234 Kapitalanlagegesetzbuch, an denen die HANSAINVEST Hanseatische lnvestment GmbH für Rechnung des offenen inländischen Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen und dem lnvestitionsschwerpunkt Immobilien "HANSAreaI 2" beteiligt ist, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Immobilien-Gesellschaft Projekt Elbpark GmbH & Co. KG, Köln. Das unmittelbare Halten von Immobilien ist nicht zulässig. 2. Die Gesellschaft darf eine Beteiligung an einer anderen Immobilien-Gesellschaft nur erwerben, wenn (i) die Voraussetzungen des Kapitalanlagegesetzbuches i.V.m. den Anlagebedingungen des offenen inländischen Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen und dem Investitionsschwerpunkt Immobilien "HANSAreaI 2" für den Erwerb einer Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft erfüllt sind, (ii) der dem jeweiligen Umfang der Beteiligung der HANSAINVEST Hanseatische lnvestment GmbH entsprechende Wert der Beteiligung an der anderen Immobilien-Gesellschaft 15% des Wertes des offenen inländischen Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen und dem Investitionsschwerpunkt Immobilien "HANSAreal 2" nicht übersteigt, soweit nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Ausnahmegenehmigung nach § 244 Kapitalanlagegesetzbuch erteilt hat oder in den Anlagebedingungen des offenen inländischen Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen und dem Investitionsschwerpunkt Immobilien "HANSAreaI 2" die Regelung des § 235 Abs 2 Nr 3 Kapitalanlagegesetzbuch abbedungen worden ist und (iii) die Beteiligung an der anderen Immobilien-Gesellschaft vor dem Erwerb nach Maßgabe des § 235 Kapitalanlagegesetzbuches i.V.m. den Anlagebedingungen des offenen inländischen Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen und dem Investitionsschwerpunkt Immobilien "HANSAreaI2" bewertet worden sind. 3. Sonstige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Insbesondere ist der Gesellschaft die Aufnahme von Fremdkapital, das Gewähren von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet.
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