Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Förderung der gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, insbesondere durch Beschäftigungsprojekte und Fortbildung b) Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit schweren Behinderungen c) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke d) Förderung der Integration und Rehabilitation von Menschen in der Behindertenarbeit mit dem Ziel, die Teilhabe-, Versorgungs- und Eingliederungsleistungen auf allen Ebenen zu verbessern e) die Förderung der Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Menschen mit Behinderung f) die Einrichtung und Führung eines Integrationsbetriebes, der vielfältige Serviceleistungen im Dienstleistungsbereich übernimmt g) der Schaffung von Praktikums- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung im Rahmen ihrer Berufsfindung.
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