Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege (§ 38 Abs. 2 LKHG i. V. m. § 102 GemO und im Sinne des SGB). Die Förderung dieser Zwecke erfolgt insbesondere durch den Betrieb einer Fach- und Rehaklinik zur bedarfsgerechten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung. Insbesondere werden der Bevölkerung Anschlussheilbehandlungen nach Krankenhausaufenthalten, allgemeine Rehabilitations- und Präventionsprogramme sowie integrative Versorgungsformen innerhalb des HBH-Klinikverbundes angeboten. Zweck der Gesellschaft bei der Arbeit in der Rehaklinik ist ebenfalls, dass in Zusammenarbeit mit den christlichen Kirchen Programme zur Stärkung und Erhaltung der seelischen Gesundheit und weiteren kirchlichen Angeboten durchgeführt werden, wie z. B. Klinikseelsorge, Einkehrtage, Programme zu den christlichen Feiertagen, kirchliche Bildungsarbeit und Ähnliches. Die Gesellschaft verfolgt damit kirchliche und religiöse Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
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