Förderung des Reitsports als Volkssport im Sinne von § 52 der Abgabenordung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch: die Förderung und Vermittlung von praktischen Fähigkeiten des Reitens, des Fahrens, des Voltigierens und der Pferdepflege für Kinder, Jugendliche und Erwachsene; die Förderung der Vermittlung von theoretischen Kenntnissen rund um den Umgang mit Pferden; die sportliche Betätigung mit Pferden und die damit verbundene körperliche Ertüchtigung; die Förderung von körperlich, seelisch und sozial Benachteiligten und Behinderten; die Förderung der Jugendarbeit; die Förderung von sozialen Kontakten und des Verantwortungsbewusstseins gegenüber Mitmenschen und Tieren; die Förderung von Natur- und Umweltbewusstsein, insbesondere der Belange des Tierschutzes.
Pferdezüchter
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