Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten und Ingenieure in einer Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand der Partnerschaft ist die Erbringung von Architektur-, Innenarchitektur- und solcher Leistungen im Sinne des § 2 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG), die Beratung und die Betreuung der Auftraggeber und deren Vertretung in den mit der übernommenen Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden fachlichen Fragen, die künstlerische Beratung sowie die Überwachung der Ausführung eines Vorhabens, die Generalplanung und die Erstellung von Fachgutachten. Ferner, Ingenieurleistungen im Bauwesen wie z.B. Tragwerksplanungen. Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Übernahme von gewerblichen Leisungen sowie Beteiligungen an baugewerblichen Unternehmen (bauausführende Gewerbe, Bauträgergesellschaften u.a.) oder einzelkaufmännischen Unternehmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewerbsmäßige Vermittlungen von Grundstücken und Finanzierungen.
Architekten
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