A) An- und Verkauf, Vermittlung und Verwaltung, die Aufbereitung, Entwicklung und Projektierung sowie die Vermietung von Immobilien; b) Vermittlung des Abschlusses, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, insbesondere Kauf- und Mietverträge sowie die Vermittlung von Finanzierungen; c) Durchführung von Verwaltungen jeder Art, soweit hierzu eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist, insbesondere von Wohnungs- und Vermögensverwaltungen (keine Bank- und Treuhandgeschäfte); d) Beratung von Unternehmen in der Wohnungswirtschaft, soweit sie nicht rechtliche oder steuerliche Beratung umfasst; e) Beteiligung, gleich welcher Rechtsform, an anderen Unternehmen; f) Übernahme von Geschäftsführertätigkeiten; g) Übernahme von Hausmeisterdiensten; h) Vermittlung von Contractingleistungen; i) Gewerbliche Arbeitsvermittlung, Personalentwicklung und -förderung; j) Übernahme von Bauleitungen und sonstigen Bauservices.
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