1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Absatz 2 Nr. 5 der Abgabenordung. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Pflege und Erhaltung des maritimen Erbes, vorwiegend durch Übernahme von Bereederungsleistungen für eigene und fremde historische Schiffe (Traditionsschiffe und schützenswertes Kulturgut). Die Bereederungsleistungen umfassen dabei insbesondere das Management und die Beschäftigung der Schiffe sowie die Durchführung von öffentlichen Fahrten bzw. Publikumsverkehr zur Vermittlung maritimer Kultur.
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