Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen nach § 53 AO und die Förderung von Verbraucherberatung und -schutz nach § 52 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Versorgung benachteiligter Personengruppen und Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO; Regelmäßige Betreuung der bedürftigen Personen innerhalb der Räumlichkeiten und in der Umgebung; Mentorenprogramme zu mehr sozialem Engagement und Selbstversorgung zwischen Mitgliedern, Nachbarn und Freiwilligen; Persönliche und telefonische Seelsorge, Haushaltshilfe, persönlichen Kontakt und Motivationsgesprächen; Unabhängige Verbraucherberatung zu Themen, wie Energie, Ernährung, Haushalt, Freizeit, Telekommunikation, Reisen, Gesundheit, Geldanlage, Schuldner- und Insolvenzverfahren, insbesondere auch für Personen mit Schwierigkeiten in der deutschen Kommunikation. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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