(1) Zweck der Gesellschaft ist die bedarfsgerechte medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Karlsruhe, insbesondere durch vor-, nach-, teil- oder vollstationäre sowie ambulante ärztliche, medizinisch-technische und physikalische Leistungen in Krankenhäusern. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der "Fürst-Stirum-Klinik" in Bruchsal und der "Rechbergklinik" in Bretten. Die Gesellschaft wird diese Krankenhäuser gleichwertig nach dem jeweiligen Versorgungsauftrag entsprechend dem medizinischen, personellen, technischen, organisatorischen und baulichen Fortschritt weiterentwickeln. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens - mittelbar oder unmittelbar - dienen, insbesondere zur Gründung und zum Betrieb medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Unternehmensgegenständen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten sowie Interessengemeinschaften eingehen.
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