Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 1. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, c) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, und d) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Sinne der von der Bundesrepublik Deutschland verfolgten Leitlinien der Afrikapolitik mit dem Schwerpunkt auf ECOWAS (Economic Community of West African States). 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Förderung und Unterhaltung von Institutionen der Grundbildung sowie weiterführende Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Menschen in den Fördergebieten einschließlich damit zusammenhängender Kooperationen; b) Förderung und Durchführung von Ausbildungspatenschaften, insbesondere auch im Bereich der beruflichen Bildung einschließlich damit zusammenhängender Kooperationen; c) Förderung und Durchführung von Austausch-. Stipendien- und Patenschaftsprogrammen zwischen deutschen Schuleinrichtungen und schulischen Einrichtungen in den Fördergebieten einschließlich damit zusammenhängender Kooperationen; d) Förderung und Durchführung von Austausch-, Stipendien- und Patenschaftsprogrammen zwischen betrieblichen, überbetrieblichen Einrichtungen, Fachhochschulen oder universitären Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland und der Afrikanischen Union mit Schwerpunkt ECOWAS einschließlich damit zusammenhängender Kooperationen; e) Förderung, Unterhaltung von Forschungseinrichtungen an Fachhochschulen / Universitäten mit Afrikaschwerpunkten, die dem Satzungszweck dienen einschließlich damit zusammenhängender Kooperationen; f) Vergabe von Forschungsaufträgen; g) Förderung und Durchführung von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen im Bereich der Kindergärten, Schulen und vergleichbarer Einrichtungen, insbesondere durch Schulspeisungen und gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen; h) Förderung der aktiven Mitarbeit in Institutionen und Einrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene, soweit diese dem Satzungszweck und den kulturellen, wissenschaftlichen und sonstigen gemeinnützigen Zielen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen; i) Durchführung von Sammlung von Spenden, Fördergeldern und sonstigen Zuwendungen Dritter; j) Förderung und Durchführung von Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Integration von Personen, hier insbesondere Kinder, Jugendliche und Studenten, mit Migrationshintergrund aus der Afrikanischen Union mit dem Schwerpunkt auf ECOWAS.
Sozialwesen
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