Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie die Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung der Grundstücke durch Vermietung, Verpachtung und Verkauf, insbesondere des Objektes Bahrenfelder Bogen, Luruper Chaussee 1-15, Hamburg-Bahrenfeld, sowie ferner die Verwaltung eigenen Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten, soweit sie keiner besonderen Erlaubnis bedürfen. Die Gesellschaft kann für die Entwicklung und Vermarktung der auf dem Grundstück geplanten Baufelder jeweils eigene (idealer Weise gewerbesteuerlich transparente) Tochtergesellschaften gründen und sich auf die Funktion einer projektübergreifenden Holding beschränken. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen oder fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Grundstücke real zu teilen und die geteilten Grundstücke auf Tochtergesellschaften oder Gesellschaften mit ähnlichen Beteiligungsstrukturen zu übertragen. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Hausverwaltungen
Grundstückswesen und Wohnungswesen
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