Erbringung von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere gestaltende, technische und wirtschaftliche Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben von Gebäuden, Bauwerken und baulichen Anlagen aller Art, sowie deren städtebauliche Einbindung; die Erstellung von Gutachten für und Wertermittlung von Grundstücken, Gebäuden und baulichen Anlagen, die Erbringung von Leistungen der Gebäudeenergieberatung und - Planung, die Erstellung von Standortanalysen sowie alle Leistungen, die mit § 1 des Architektengesetzes und dem Berufsbild von Architekten im Einklang stehen, der Einsatz von Fachpersonal zur Erfüllung von entsprechenden Rahmenverträgen, Übersetzungsleistungen, Administrative Leistungen, Zeichenarbeiten im Computer Aided Design (CAD-Zeichenarbeiten) in allen Zeichenprogrammen, Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung, Ingenieurleistungen der Elektroinstallation, Ingenieurleistungen der Umwelttechnik, Ingenieurleistungen der Landschaftsarchitektur und der Außen- und Verkehrsplanung, Erstellung von Brandschutzplänen, Brandschutzgutachten und Flucht- und Rettungswegeplanungen, Projektmanagement und Projektsteuerung, Bauleitungsaufgaben, Aufstellung von Finanzierungsplänen, Machbarkeitsstudien, Fachplanungen im Sporthallenbau, Planungen von Sportanlagen inkl. Freianlagen und Gebäuden als Gesamtplanung, Anfertigen von Kostenschätzungen, sowie die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SIGEKO) an Baustellen. Die Übernahme von gewerblichen Leistungen und baugewerblichen Tätigkeiten sowie Beteiligungen an baugewerblichen Unternehmen, sowie die treuhänderische Übertragung und Ausübung von Gesellschaftsrechten und von Geschäftsführerbefugnissen dürfen in der Gesellschaft nicht erbracht werden. Dies gilt auch für gewerbsmäßige Vermittlung von Grundstücken und Finanzierungen. Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen, sowie als Generalplaner die Aufträge an Subunternehmer vergeben.
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