Tätigkeit als Zweckgesellschaft ("SPV") für die Verbriefungstransaktion Rosenkavalier 2020 eines deutschen Kreditinstituts ("Portfoliolieferant"). Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft insbesondere folgenden Tätigkeiten nachgehen: (a) Erwerb von Forderungen und anderen Vermögensgegenständen "des Portfoliolieferanten" und Absicherung von Forderungen und anderen Vermögensgegenständen durch das SPV, (b) Finanzierung des Erwerbs und/oder der Absicherung der unter (a) genannten Vermögensgegenstände durch die Emission von Inhaberschuldverschreibungen und anderen Instrumenten, durch die Aufnahme von Darlehen und/oder durch jede andere geeignete Maßnahme, und (c) Abschluss von Verträgen (einschließlich des Abschlusses eines Zinsswaps und eines Währungsswaps) im Zusammenhang mit den oder als Hilfsgeschäft für die unter (a) und (b) genannten Tätigkeiten. Die Gesellschaft wird kein aktives Management der erworbenen Vermögensgegenstände unter Ertragsgesichtspunkten betreiben oder durch Dritte betreiben lassen. Die Gesellschaft wird keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben. Die Gesellschaft wird insbesondere nicht das Einlagengeschäft i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) betreiben; sie wird sich über die Ausgabe von Inhaberschuldver-schreibungen refinanzieren, die unter die entsprechende Bereichsausnahme in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG fallen (s. (b)) und sich evtl. ein Darlehen von dem Portfoliolieferanten oder einem dessen Konzern angehörenden Unternehmen gewähren lassen, dessen Rückzahlung mit evtl. Verlusten aus dem übertragenen Forderungsportfolio verrechnet werden soll (Erstverlustpuffer; first loss piece); ebenso kann sie Darlehen bei dazu berechtigten Kreditinstituten aufnehmen und sich darüber hinaus auf die Aufnahme von Darlehen beschränken, die auf der Geberseite kein tatbestandsmäßiges Betreiben des Kreditgeschäftes im Inland darstellen. Die Gesellschaft wird keinen Grundbesitz erwerben. Die Gesellschaft wird keine anderen Unternehmen verwalten, gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft wird keine Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträge oder sonstigen Unternehmensverträge abschließen.
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