Tätigkeit als Versicherungs- und Finanzmakler nach § 93 HGB. Die Tätigkeit als Finanzmakler umfasst folgende Punkte: Die gewerbsmäßige Vermittlung von bzw. der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über - Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (Verkauf, Belastung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Wohnungseigentum etc.) - Wohnräume, gewerblich Räume (alle Arten von Raumüberlassung) - Darlehen - den Erwerb von Anteilscheinen einer KAG - den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen - dem Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft - sonstige, öffentlich angebotenene Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechungt der Anleger verwaltet werden. Des Weiteren wird Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs.6 Satz 1 Nr.8 des Kreditwesens betrieben.
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