Erwerb, die Verwaltung, Entwicklung und Bebauung von Grundstücken und Erbbaurechten gemäß § 67 Abs. 1 InvG sowie anderen Vermögensgegenständen im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 1 sowie Abs. 6 InvG, bzw. der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 68 InvG, die jeweils von der RREEF Spezial Invest GmbH ("RREEF") in ihrer Funktion als Kapitalanlagegesellschaft nach den Vertragsbedingungen unmittelbar für das Immobilien-Sondervermögen "BVK-RREEF-Globaler Immobilie-Spezialfonds" (das "Sondervermögen") erworben werden dürfen. Der Unternehmensgegenstand ist auf Tätigkeiten beschränkt, welche RREEF für das Sondervermögen ausüben darf. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen und nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Investmentgesetzes, zulässig sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen, mit Ausnahme von Bankgeschäften.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Hausverwaltungen
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