Wahrnehmung der Berufsaufgaben von Architekten und Stadtplanern gem. Art. 3 BauKaG, insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken, die Orts- und Stadtplanung innerhalb der Fachrichtung der Architekten und Stadtplaner, die Beratung, Betreuung und Vertretung des jeweiligen Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten, die Überwachung der Ausführung, die Erstellung von Gutachten aus den Bereichen Architektur/Stadtplanung sowie Projektentwicklung und Projektsteuerung.
Ingenieurbüro
Architekten
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