Förderung von Integration und sozialer Teilhabe für Menschen, die von Einsamkeit betroffen sind. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Personengruppen gelegt, die besondere Herausforderungen in der Integration haben, wie z. B. Menschen mit Behinderungen, psychische Störungen oder Flüchtlinge. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke in Abs. (1) insbesondere durch folgende Maßnahmen: - Entwicklung von Software wie z. B. einer Smartphone-App, welche Orte listet, die sich eignen, um gesellschaftlichen Anschluss zu finden. Das kann zum Beispiel ein Sportverein, eine Tanzgruppe oder eine Selbsthilfegruppe sein. - Entwicklung von Funktionen, die es hilfsbedürftigen Personen leichter machen Anschluss zu finden. Eine solche Funktion kann z. B. eine detaillierte Suchfunktion für Selbsthilfegruppen sein oder die Listung von Integrationshelfern, die bestimmte Fremdsprachenkenntnisse haben oder eine Sensibilität für bestimmte Beeinträchtigungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung ( §§ 52 ff. AO).
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