2 Gegenstand (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, die mit der Verwaltung und Unterhaltung, Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden und Liegenschaften verbunden sind. Zulassungspflichtige Handwerksleistungen dürfen erst nach Zulassung durch die zuständige Kammer erbracht werden. Im Einzelnen sind dies: Zulassungspflichtige Handwerke: Elektrotechnik / Informationstechnik / Maler und Lackierer / Tischler / Maurer / Betonbauer / Zimmerer / Dachdecker und Stuckateure Zulassungsfreie Handwerke: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichlegen, Rolladen- und Jalousiebau, Gebäudereinigung, Parkettleger Handwerksähnliche Gewerbe: Betontrocknungsgewerbe Bodenlegen Holz- und Bautenschutz Betonbohren und -schneiden, Einbau von genormten Fertigteilen, Auftrasgsannahme und Vergabe anderer handwerklicher Dienstleistungen Nichthandwerklicher Haus- und Gebäudeservice; Dienstleistungen :Trockenbau, Garten- und Landschaftsbau, Personenbeförderung Post- und Kurierdienst, Vermietung, Nichthandwerkliche Hausmeisterdienste, Hausverwaltung. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Rechtshandlungen befugt, die ihrem Zweck zu dienen geeignet sind. (3) Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
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