Betrieb sämtlicher Sparten der Schaden- und Unfallversicherung; der Betrieb der Mit- und Rückversicherung; die Vermittlung von Versicherungen; die Vermittlung von Finanzdienstleistungen der Sparkassenorganisation in dem nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zulässigen Rahmen. Das Geschäftsgebiet der Gesellschaft erstreckt sich auf das Saarland. Die Gesellschaft schließt Versicherungsverträge planmäßig nur mit Versicherungsnehmern ab, die ihren Wohnsitz oder Firmensitz in ihrem Geschäftsgebiet oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Ländern der Europäischen Union haben. Außerhalb ihres Geschäftsgebietes kann die Gesellschaft im Geschäftsgebiet eines anderen öffentlichen Versicherungsunternehmens in der Bundesrepublik Deutschland mit dessen Zustimmung planmäßig Versicherungsverträge abschließen. Ohne Rücksicht auf ihr Geschäftsgebiet ist die Gesellschaft berechtigt, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Ländern der Europäischen Union die Schaden- und Unfallversicherung zu betreiben. Die Gesellschaft darf nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und Unternehmensverträge abschließen. Die territoriale Beschränkung gilt nicht für die Mit- und Rückversicherung sowie für Beteiligungen.
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