Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung von Personen, die im Sinne von § 53 AO infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Hilfe bedürfen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch a) planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO gemäß der \"Aufstellung der Kooperationsleistungen gemäß § 2 Abs. (2) Buchstabe a)\", die Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt ist, b) Zuwendung von Mitteln an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke sowie die Beschaffung solcher Mittel zur Weitergabe gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft soll allen Geschäften nachgehen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und ihn fördern. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann sich die Gesellschaft auch an ähnlich tätigen Einrichtungen oder Gesellschaften beteiligen, sie er-richten oder übernehmen. Zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke kann sich die Gesellschaft Dritter bedienen, d.h. einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO.
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