Weiterhin alle Geschäfte, für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, der Wirtschaftsprüferordnung, dem Steuerberatungsgesetz oder Rechtsberatungsgesetz erforderlich ist. Die Gesellschaft ist im übrigen berechtigt, für eigene und fremde Rechnung technische Geräte und Anlagegüter zu erwerben, diese an Dritte weiter zu veräußern, zu verpachten, zu vermieten oder sonstige Nutzungsrechte daran einzuräumen. Die Gesellschaft kann ebenfalls Im-/Exportgeschäfte tätigen sowie Handel betreiben, sofern es Zusatzleistungen aus dem eigentlichen Consultingoder Betreuungsbereich sind. Im Rahmen ihrer Tätigkeit kann die Gesellschaft eigene Beteiligungen erwerben und verwalten, ferner auch die Geschäftsführung an eigenen oder fremden Gesellschaften (z. B. als Komplementär) übernehmen. Zum Gegenstand derGesellschaft gehören auch alle Aufgaben einer Presse- und Werbeagentur, einschließlich der Auftragsabwicklung und Insertion für Dritte bei allen Medien im In- und Ausland;' § 3 (war früher § 4), § 4 (war früher § 3), § 5 (war früher § 6), die §§ 6, 7 und 8 sowie 9 bis 12 wurden neu gefaßt und die §§ 13 bis 19 angefügt.
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