Förderung der Volks- und Berufsbildung, der Erziehung, der Jugendhilfe, das Wohlfahrtswesen und des mildtätigen Handelns im Sinne von § 53 AO. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die berufliche Qualifizierung, Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung von Erwerbslosen und von der Erwerbslosigkeit bedrohter Erwachsener und Jugendlichen. Die Gesellschaft führt Bildungs- und Trainingsmaßnahmen sowie Beratungen und Informationsveranstaltungen durch; - Fort- und Weiterbildungen (z.B. Seminare, Fachtagungen und Vorträge) in der Form von berufsübergreifenden sowie berufsbegleitenden Tages- und Stundenseminare für spezifische Berufsgruppen/-bilder; - Angebote von beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen für arbeitsmarktferne Personen, d.h. Personen mit besonderen persönlichen Lebenslagen/Hemmnissen, und für Langzeitarbeitslose, die die teilnehmenden Personen stabilisieren und deren Chancen auf eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern. Dazu zählen auch Angebote, die den sozialen Problemlagen, wie etwa Sucht- und Schuldenprobleme oder gesundheitliche Einschränkungen entgegenwirken; - die Umsetzung von Sozialprogrammen für Langzeitleistungsbezieher mit Kindern und Jugendlichen im Interesse der Verbesserung der sozialen Teilhabe; - die Errichtung, die Übernahme und die Unterhaltung von Kindertagesstätten (auch Hort-Einrichtungen); - Schulprojekte und Schulsozialarbeit, Gemeinwesen- und Sozialraumangebote; - den Aufbau und der Betrieb einer Berufs- /Lehrakademie und alle damit verbundenen Leistungen zur Qualifizierung und Anleitung von Personen jeglichen Alters unter Einsatz fachqualifizierten Personals; - Betreuungs- und Vermittlungsangebote und sonstige soziale Dienste für hilfebedürftige Personen, insbesondere aus der Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe; - berufliche Rehabilitation von Menschen jeglichen Alters mit physischen und psychischen Einschränkungen zur Steigerung der Teilhabe am Arbeitsleben und alle damit verbundenen Leistungen, die der beruflichen Orientierung, Belastungserprobungen, Qualifizierung, Ausbildung, Umschulung, Weiterbildung und Einmündung in leidensgerechter Arbeit dienen; - Begleitung, Beratung und Coaching von Menschen mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen, die die teilnehmenden Personen stabilisieren und deren Chancen auf eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern; - die Zuwendung von Mitteln für die Verwirklichung der im ersten Absatz benannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere für die Stiftung Berufliche Bildung und deren gemeinnützigen Tochtergesellschaften; - ein planmäßiges Zusammenwirken mit der Stiftung Berufliche Bildung, Hamburg, sowie deren steuerbegünstigten Tochtergesellschaften (nachgewiesen durch Gesellschafterliste), durch ein gemeinsames, inhaltlich aufeinander abgestimmtes und koordiniertes Wirken zur Verwirklichung der im ersten Absatz genannten Zwecke.
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