Insbesondere die Förderung von finanziell und sozial bedürftigen Menschen sowie die Verbesserung der sozialen und ökölogischen Lebensbedingungen aller Menschen. Dazu möchte die Genossenschaft insbesondere Social Business fördern und unterstützen. Ein Social Business ist ein Unternehmen das soziale und/oder ökologische Herausforderungen nachhaltig gestaltet und erwirtschaftete Gewinne zur Lösung von sozialen und/oder ökologischen Herausforderungen (innerhalb oder außerhalb des Social Business) einsetzt. Ziel ist es mit Partnern optimale Social Business in diesem Sinne aufzusetzen, zu betreiben und hierfür modular das entsprechende Know-How, unternehmerische und Managementkapazitäten und passende Finanzierungen zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln. Dies wird u.a. verwirklicht durch: a. Beratung von Social Busieness ggf. unter Einschaltung oder Vermittlung von Partnern, insbesondere zur Schärfung und Überprüfung ihres sozialen Zwecks, Unterstützung zur Erstellung von Businessplänen sowie bei Fragen sinnvoller rechtlicher Gestaltungen und bei der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit durch Innovations- bzw. Kooperationsprojekte. b. Unterstützung und Beratung von Social Business im Hinblick auf deren Strukturen und Abläufe sowie der Eigenkapitalbeschaffung bzw. der Konzeption und Umsetzung nachhaltiger Finanzierungskonzepte. c. Investiton eingener Mittel in geeignete Social Business bzw. Gründung und Betrieb einer Social Business mit geeigneten Partnern. d. Zusammenarbeit mit Unternehmen und Initiativen in den Bereichen innovativer Wohnprojekte, Bildungsprojekte, regenerative Energieerzeugung, Projekte der Armutsbekämpfung wie z. B. Mikrofinanzierung, Bildung sowie ökologische Land- und Forstwirtschaft. (3) Die Genossenschaft ist ein Social Business im o.g. Sinne. Bezogen auf den Unternehmenszweck und den Unternehmensgegenstand bedeutet dies, dass sie finanziell nachhaltig arbeitet und Gewinne unter Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung, Rückvergütung und Gewinnverteilung für die investierenden Mitglieder und Mitglieder zur Erreichung der beschriebenen Unternehmensgegenstände thesauriert werden. Darüber hinaus erzielte Gewinne sind so durch die Genossenschaft zu verwenden, dass sichergestellt ist, dass sie im Sinne der beschriebenen Unternehmensziele verwendet werden. Sollte bei der Vermögensverwaltung der eigenen Mittel die Investition in geeignete Social Businesse nicht möglich sein, so ist auch eine Investition in nachhaltige, ökologische oder soziale Investments möglich. (4) Die Genossenschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die zur Förderung -unmittelbar oder mittelbar - des Zweckes bzw. des Gegenstandes der Genossenschaft gem. dem Inhalt dieses § geeignet sind. Die Genossenschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder diese übernehmen oder diese führen, soweit diese gemeinwohlorientiert arbeiten, als Social Business aufgestellt sind und ähnliche Ziele wie die Genossenschaft verfolgen. Die Dauer der Genossenschaft ist unbestimmt. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft kann auf Personen, welche nicht Mitglieder der Genossenschaft sind, ausgedehnt werden.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Sozialwesen
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