Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch - Beratungs- und Gesprächsangebote für benachteiligte Menschen oder deren Angehörige - Freizeitangebote durch die Organisation von Veranstaltungen - Bildungsangebote - Angebote familienentlastender Leistungen - Angebote zur Unterstützung der Teilhabe und Leistungen zur Teilhabe an Bildung gem. § 112 SGB IX - Freizeit- und Ferienangebote für benachteiligte Personenkreise - Allgemeine Fitness, Motorik- und Gleichgewichtsschulung, sowie Feingefühlentwicklung durch sportliche Aktivitäten - Antiagressions- und Deeskalationskurse.
Fitnessstudios
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