Betreiben des Stadtteil- und Begegnungszentrums Biestow/Südstadt. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe - die Förderung der Erziehung - die Förderung der Fürsorge für ehemalige Strafgefangene - die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie - die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Durchführung von Projekten für die oben genannten Zielgruppen. Dabei stehen Betreuung und Beratung im Vordergrund. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben des Stadtteil- und Begegnungszentrums Südstadt/Biestow. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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