Folgende besonders förderungswürdige Zwecke i.S.d. § 10 b Abs. 1 EStG: a) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) b) Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke durch das Betreiben einer Großtagespflege für Kinder in Nürnberg (voraussichtlicher Standort: Hegelstraße 7, 90409 Nürnberg) i.S.d. Art. 9 Abs. 2 Satz 2 BayKiBiG nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Regelungen. In den von der Gesellschaft abzuschließenden Pflegeverträgen ist jeweils festzulegen, welcher Pflegeperson die zu betreuenden Kinder jeweils zugeordnet sind. In der pädagogischen Arbeit und für die Kinderbetreuung beschäftigt die Gesellschaft ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche die gesetzlichen Voraussetzungen als Tagespflegeperson i.S.d. Bestimmungen des BayKiBiG erfüllen. Hilfs- und Nebengeschäfte sind zulässig, soweit sie in engem Zusammenhang mit zumindest einem der in Abs. 1 aufgeführten Zwecke stehen und diese zu fördern geeignet sind. Zulässig sind insbesondere Beratungstätigkeiten im pädagogischen Bereich (Erziehungsberatung, Elterntraining).
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Sozialwesen
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