Gemeinsame Berufsausübung der Gesellschafter, insbesondere auf den Gebieten des Zivilrechts, Öffentlichen Rechts und Steuerrechts. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen, gleichartige Unternehmen zu erwerben sowie Zusammenschlüssen zur überregionalen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten oder Steuerberatern (einschließlich der entsprechenden Berufsausübungsgesellschaften) beizutreten. Sie darf Niederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sie ist des Weiteren berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft kann entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater als Angestellte oder freie Mitarbeiter beschäftigen.
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