Übernahme von Verwaltungs- und Abrechnungsdienstleistungen angegliederter Pferdekliniken und Pferdepraxen, die Erstellung gemeinschaftlicher tierärztlicher Standards und eines einheitlichen Auftritts am Markt sowie das Zusammenführen von Investitionen, die für den Betrieb einer tierärztlichen Praxis notwendig sind und die Weiterbelastung daraus entstehender Kosten. Dies gilt insbesondere für Investitionen mit hohem Finanzierungsbedarf und die von den einzelnen Praxen nicht selbst finanziert werden können. Die Gesellschaft übernimmt die Organisation und Koordination von Not- und Wochenenddiensten. Sie beschäftigt Mitarbeiter, die im Rahmen der gemeinschaftlich notwendigen Tätigkeiten benötigt werden. Die weiterbelastenden Kosten an die teilnehmenden Praxen werden jährlich in der Gesellschafterversammlung festgelegt. Das Unternehmen ist berechtigt eigenständig, in Vereinbarkeit mit den teilnehmenden Praxen, tiermedizinische Leistungen zu erbringen und mit Futtermitteln und tierärztlichen Abgabemedikamenten zu handeln. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. (3) Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.
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