Erbringung sämtlicher Ingenieurleistungen im Bauwesen unter Beachtung der Bestimmungen in Artikel 3 Absatz 5 und 6 des Gesetzes über die Bay. Architektenkammer und die Bay. Ingenieurekammer-Bau sowie alle mit Vorstehendem mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Dies sind insbesondere aber nicht ausschließlich Planung tiefbautechnischer Verkehrsanlagen für den Straßenbau, Gleisbau, Geh- und Radwege, Anlagen der Ver- und Entsorgung, Oberflächenentwässerung, Beratung kommunaler und privater Auftraggeber, Projektkoordinierung, Terminplanung, Bauphasenplanung, Markierungs- und Beschilderungsplanung, Projektsteuerung, Ausführung von Vermessungsleistungen im Zusammenhang mit tiefbautechnischen Maßnahmen, Bau- und Entwurfsvermessung u.ä. Die für die Berufsangehörigen nach dem Gesetz über die Bay. Architektenkammer und die Bay. Ingenieurekammer-Bau bestehenden Pflichten sind von der Gesellschaft zu beachten.
Ingenieurbüro
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